Stützen. Begleiten. Stark machen.

Teilhabe Leben begleitet Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Beeinträchtigungen in der Schule. Die Schulassistenz/Schulbegleitung unterstützt bei lebenspraktischen Anforderungen und hilft beim Lernen im Unterricht.
Sie betreut und strukturiert Wege und Abläufe im Schulalltag. Hierzu beauftragt uns die Behörde im Rahmen der Eingliederungshilfe/Jugendhilfe.

Wir wollen, dass allen Kindern der Schulbesuch möglich ist.

Wir bieten Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII für Schülerinnen und Schüler mit (drohender) seelischer Behinderung, damit eine angemessene Schulbildung gewährleistet ist. Die Assistenz, bzw. Begleitung wird in enger Kooperation mit der jeweiligen Schule durchgeführt. Klassenleitung und Assistenzkraft arbeiten im Interesse des Schülers/der Schülerin eng zusammen. Das Casemanagement im Amt für Soziale Dienste stellt in einer Fallkonferenz den Hilfebedarf fest.

Wir bieten auch Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX für Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) wesentlichen körperlichen oder geistigen Behinderung, die wesentlich an der Teilhabe im Schulleben beeinträchtigt sind.

Mögliche Assistenzleistungen sind z. B.:

  • Assistierende Hilfen im Unterricht nach Anleitung der Lehrkraft. Hierzu zählen u. a. Hilfen bei der Bereitstellung von Arbeits- und Lernmaterialien, Hilfen bei der Ausführung von Arbeitsaufträgen
     
  • Hilfen bei der Begleitung/Betreuung von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg, bei innerschulischen Wegen, in Pausen sowie bei Schulveranstaltungen, Klassenfahrten und Exkursionen, Erarbeiten von Konfliktlösungsstrategien, Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
     
  • Assistenzleistungen für Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus-Spektrum-Störung. Hierzu zählen u. a. Strukturierungs- und Orientierungshilfen, begleitete Auszeiten, Umsetzungen von Maßnahmen zum Schutz vor selbst- und fremdgefährdendem Verhalten
  • Assistenzleistungen für lebenspraktische Anforderungen. Hierzu zählen u. a. Hilfen beim An- und Ausziehen, Hilfen bei Toilettengängen, Hilfen bei der Einnahme von Mahlzeiten
     
  • Assistenzleistungen beim Einsatz unter Handhabung von Hilfsmitteln. Hierzu zählen u. a. Hilfen bei der Nutzung von Schreibhilfen, Lesegeräten sowie Hilfestellung beim Einsatz von Gehhilfen, Rollstühlen etc.
     
  • Übernahme von pflegerischen Maßnahmen im Sinne von § 37 SGB V. Hierzu zählen u. a. Blutwertmessungen bei Schülerinnen und Schüler mit einer Diabetes-Erkrankung sowie die ggf. notwendige Insulingabe, Katheterisieren, Sondieren, Hilfen beim Inhalieren etc.
Ansprechpersonen

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