Geborgenheit. Von Anfang an.

Friedehorst Teilhabe Leben bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff SGB XII Wohnplätze für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen in drei Kinderhäusern.

Eine Aufnahme ist ab der Geburt möglich. Die multiprofessionellen Teams gestalten in den verschiedenen Wohngruppen ein familienanaloges Zuhause, das Kindern bis ins Erwachsenenalter ganz individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Aber auch Kurzzeitpflegen können – je nach Kapazität und Möglichkeiten – in den Kinderhäusern stattfinden.

Wir fördern die Kinder und Jugendlichen im somatischen, pädagogischen, therapeutischen und freizeitpädagogischen Bereich. In allen Kinderhäusern arbeiten multiprofessionell zusammengesetzte Teams entsprechender fachlicher Ausrichtung.

Unser Angebot beinhaltet nicht nur die direkte Betreuungsleistung im Kinderhaus, sondern auch therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Darüber hinaus ermöglichen wir durch individuelle, gemeinsam vereinbarte Maßnahmen Entwicklungsschritte in die weitere Verselbstständigung und zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.  Außerdem begleiten wir die Kinder und Jugendlichen in tagesstrukturierende Maßnahmen, wie Kindergarten, Schule und den Übergang in Werkstatt bzw. Tagesförderstätte und in Wohnangebote für Erwachsene.

Dies alles geschieht in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Vertretern.

 

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