Die Stiftung Friedehorst steht für eine offene und transparente Unternehmenskultur, in der Integrität einen hohen Stellenwert hat. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeitenden oder denen unserer Dienstleister:innen zu erfahren und diese zu unterbinden.

Gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind wir auf Grund unserer Unternehmensgröße und -struktur dazu verpflichtet, ab dem 01.07.2023 eine interne Hinweisgebermeldestelle einzurichten. Laut §2 HinSchG umfasst der Anwendungsbereich hierfür Meldungen und Offenlegungen von Informationen über

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten, ihrer Vertretungsorgane oder von anvertrauten Menschen dient,
  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union

Das HinSchG definiert Verstöße als Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen. Hierzu können auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen gehören, die dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.

Daher ermutigen wir alle Mitarbeitenden sowie unsere Dienstleister:innen derart definierte Verstöße zu melden und sichern ihnen dabei volle Unterstützung zu.

Wir legen großen Wert darauf, den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Mitarbeitende zu gewährleisten, die bei der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Teil dieses Schutzes ist die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation. Wir garantieren, dass wir keine Maßnahmen ergreifen werden, um anonyme Hinweisgeber:innen zu identifizieren, sofern sie unser Meldesystem nicht missbrauchen.

Wir behandeln Betroffene mit der Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Alle Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt, und die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Damit die Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Mitteilung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist eine Orientierung an den fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber:in sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden.

Ansprechperson

Persönlich:
Haus 8, Zentralverwaltung, Raum 2.1


Postalisch:
Interne Meldestelle
- vertraulich -
Friedehorst Zentrale Dienste gemeinnützige GmbH
Rotdornallee 64
28717 Bremen


Postfach:
Interne Meldestelle in der Zentralverwaltung


Per Mail:
meldestelle@friedehorst.de


Über das Kontaktformular:
Link zum Formular

Kontaktformular der Meldestelle