#ErstklassigGepflegt

Mit unserem ambulanten Pflegedienst steht Ihnen der hohe pflegerische Standard in Friedehorst auch Zuhause zur Verfügung, wenn Sie fachkundige Unterstützung brauchen. Und das wurde uns auch gerade wieder vom MDK bestätigt.

Als Patientin oder Patient von Friedehorst können Sie sich darauf verlassen, dass Sie regelmäßig besucht werden und alles getan wird, was Ihrer Gesundheit gut tut, das Leben erleichtert und die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden erhält.

Außerdem stehen die ambulanten Pflegedienste auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Friedehorster Servicewohnungen zur Verfügung.

Unsere Leistungen umfassen die Pflege zuhause im Rahmen der Pflegeversicherung, die Verhinderungspflege sowie die häusliche Krankenpflege. Außerdem unterstützen unsere Alltagsbegleiter:innen Sie in Ihrem Alltag zuhause.

Sie oder ein Familienmitglied benötigen plötzlich oder zunehmend Pflege? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu ihren Möglichkeiten. Rufen Sie uns an oder kontaktieren uns per E-Mail. Wir vereinbaren dann gern einen persönlichen Termin mit Ihnen. Unser Beratungsangebot umfasst Orientierungsgespräche im Vorfeld von Pflege, Hilfe zur Selbsthilfe, Klärung von Fragen zum Pflegeversicherungsgesetz, Hilfe bei der Antragstellung sowie Informationen zu Zusatzleistungen für demente Pflegebedürftige.

Unsere Angebote

Mit zunehmendem Alter werden Verrichtungen des Alltags beschwerlicher. Die Hände wollen vielleicht nicht mehr so wie Sie, und das Schuhe zubinden, Zähne putzen, Duschen oder Waschen wird zur Geduldsprobe oder "geht schlicht nicht mehr". Das ist noch längst kein Grund, in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu ziehen, aber auf jeden Fall ein Grund, Unterstützung zu bekommen.

Wir bieten Ihnen die von den Pflegekassen unterstützte Leistung der ambulanten Pflege in Ihren eigenen vier Wänden. Damit Sie so lange wie möglich oder so lange wie Sie möchten zu Hause wohnen bleiben.

Unser Tätigkeitsgebiet erstreckt sich über fast ganz Bremen Nord - von der Burger Brücke bis zur Ortsgrenze Blumenthal.

Zusätzlich zur Pflege oder auch ganz unabhängig davon kann in bestimmten Lebenssituationen krankenpflegerische Unterstützung notwendig sein. Sei es auf Dauer aufgrund einer chronischen Erkrankung oder temporär, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit.

Wir bieten Ihnen Leistungen an, die Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin per Rezept verschreibt, zum Beispiel:

  • Medikamentengabe
  • Spritzen
  • Wundversorgung
  • Tracheostoma-Versorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen

Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung und wir schauen, wo wir Sie unterstützen können. Für die Inanspruchnahme von krankenpflegerischen ambulanten Leistungen ist keine Einstufung in einen Pflegegrad notwendig.

Sie pflegen oder betreuen eine:n Angehörige:n bei sich zu Hause? Dann haben Sie Anspruch auf 4 Wochen Verhinderungspflege im Jahr.

Es ist wichtig, dass Sie sich auch Mal Zeit für sich selbst nehmen und Ihre eigenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen - die familäre Pflege kostet Kraft und manchmal auch Nerven.

Wir springen ein, während Sie mal Pause machen und durchatmen: Für den von den Pflegekassen bezahlten Zeitraum von max. 4 Wochen im Jahr übernehmen wir die häusliche Betreuung und Pflege Ihres Familienmitglieds. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zeitraum sogar auf 6 Wochen ausgedehnt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.

Sie (oder Ihr:e Angehörige:r) wohnen zu Hause, sind körperlich fit, brauchen aber Unterstützung im Alltag?

Häufig sind von Demenz betroffene Menschen körperlich zunächst wenig eingeschränkt. Aber das Einkaufen fällt schwer, weil die Münzen nicht mehr auseinander gehalten werden können. Oder aufgrund der Erkrankung liegt eine gewisse Antriebslosigkeit vor. Manchmal braucht man aber einfach ein bißchen Ansprache und Abwechslung.

Wir bieten Ihnen Entlasungsleistungen nach §45 an. Dabei geht es nicht um pflegerische Leistungen, sondern um die sog. "Alltagsbegleitung": Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Reinigung des allgemeinüblichen Lebensbereiches) oder auch gemeinsames Spielen, Basteln und Lesen.

Um diese Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Einstufung in einen Pflegegrad notwenig.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.

Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen?

Lassen Sie uns wissen, wie wir helfen können!